Eintragungsausschuss
Der Eintragungsausschuss entscheidet über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung.
Er prüft, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Architektenliste vorliegen, d. h. ob eine Person die erforderliche Ausbildung und Berufspraxis besitzt. Er wird auch tätig, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, z. B. wenn eine Person sich als unzuverlässig erwiesen hat. Der Eintragungsausschuss beschließt über die Eintragung in oder die Löschung aus der Architektenliste.
Den Vorsitz führt ein Jurist, die Beisitzer sind erfahrene Architekten.