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Eintragungsausschuss

Der Eintragungsausschuss entscheidet über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung.

Er prüft, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Architektenliste vorliegen, d. h. ob eine Person die erforderliche Ausbildung und Berufspraxis besitzt. Er wird auch tätig, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, z. B. wenn eine Person sich als unzuverlässig erwiesen hat. Der Eintragungsausschuss beschließt über die Eintragung in oder die Löschung aus der Architektenliste.
Den Vorsitz führt ein Jurist, die Beisitzer sind erfahrene Architekten.

Gerlinde Fischedick
Vorsitzende
Jasha Uygungül
stellv. Vorsitzender
Kontakt
Kerstin Karper
Sachbearbeiterin Eintragungsausschuss
+49 511 28096-17