Sachverständige
Viele Architektinnen und Architekten in Niedersachsen sind als Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt und haben so ihr berufliches Spektrum erweitert. Sie haben ihre besondere Sachkunde in einem bestimmten Bestellungsgebiet nachgewiesen. Ihre Fähigkeit, Gutachten zu erstellen und ihre Glaubwürdigkeit wurden von einem unabhängigen Gremium geprüft.
Sachverständigenausbildung
Die Sachverständigenfortbildung bei der Architektenkammer Niedersachsen besteht aus Basisseminaren und Fachveranstaltungen.
Basisseminare behandeln die Grundlagen der Sachverständigentätigkeit für alle Fachrichtungen – egal ob Wertermittlungen, Bauschäden, vorbeugender Brandschutz oder Bauphysik. Der Stoff ist verteilt auf zwei Zweitagesblöcke, die sich halbjährlich abwechseln.
Inhaltlich werden z. B. Kenntnisse über den Aufbau von Sachverständigengutachten, die Durchführung eines Ortstermins oder über das selbstständige Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO vermittelt.
Fachveranstaltungen sind thematisch entsprechend den Bestellungsgebieten geordnet und in einem Curriculum auf drei Halbjahre verteilt. Das jeweilige Fachgebiet wird in diesem Zeitraum von den Grundlagen bis hin zu vertiefenden Einzelaspekten behandelt. Der gesamte Umfang an Fachveranstaltungen beträgt je nach Bestellungsgebiet acht bis zehn Seminartage.
Das Angebot zur Sachverständigenfortbildung wird komplettiert durch aktuelle praxisrelevante Tagesseminare, die je nach Aktualität und Bedarf im Halbjahresrhythmus angeboten werden und vor allem der Diskussion und Wissensergänzung dienen sollen.
Termine und Gebühren erfahren Sie unter fortbilder.de oder auf Anfrage bei der Fortbildungsakademie der Architektenkammer Niedersachsen, Tel. 0511 28096-61.
Bestellungsverfahren
Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zum Bestellungsverfahren:
Das Bestellungsverfahren bei der Architektenkammer Niedersachsen (PDF)
Antrag
Online-Antrag auf öffentliche Bestellung
(Sie verlassen aknds.de und wechseln auf das Angebot des Landes Niedersachsen service.niedersachsen.de)
Verlängerung der Bestellung
Bewerberinnen und Bewerber zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung haben ihre persönliche und fachliche Eignung in einem bestimmten Sachgebiet (z.B. Schäden an Gebäuden) im Rahmen eines strengen Prüfverfahrens nachzuweisen. Die Architektenkammer Niedersachsen bestellt und vereidigt Sachverständige in verschiedenen Gebieten des Architekten- und Bauwesens. Die Zuständigkeit der Kammer und die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus § 25 Abs. 1 Nr. 9 NArchtG in Verbindung mit der Sachverständigenordnung. Zur Sicherung der fachlichen Qualifikation ist die Erstbestellung auf 3 und jede Weiterbestellung auf maximal 5 Jahre befristet. Im Verfahren der Verlängerung muss der Sachverständige belegen, dass er nach wie vor über die besondere Sachkunde in seinem Bestellungsgebiet verfügt.
Online-Antrag auf Verlängerung der Bestellung
(Sie verlassen aknds.de und wechseln auf das Angebot des Landes Niedersachsen service.niedersachsen.de)
Arbeitskreise im Sachverständigenwesen
Die Themen im Sachverständigenwesen sind komplex. Daher wird es von den (angehenden) Sachverständigen als wichtig empfunden, sich mit anderen Interessenten am Sachverständigenwesen auszutauschen und sich gemeinsam auf die Sachverständigentätigkeit vorzubereiten. Die Kammer hat hierzu zwei Arbeitskreise eingerichtet, zu folgenden Bereichen:
- Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Schäden an Gebäuden
Die Arbeitskreise werden von den Teilnehmern in eigener Regie organisiert und durchgeführt. Die Treffen finden ca. alle drei bis vier Wochen jeweils von 15 bis 18 Uhr in den Räumen der Architektenkammer Niedersachsen statt.
In den Arbeitskreisen tauschen sich die Teilnehmer untereinander aus, besprechen Gutachten oder diskutieren Fachthemen. Jeder kann nach Absprache mit der Kammer vorbeikommen, aktiv mitmachen oder auch nur zuhören. Im Vordergrund steht die Wissenserweiterung durch Erfahrungsaustausch. Die Diskussionen helfen, sich selbst einzuschätzen und noch bestehende Defizite herauszufinden. Ziel der meisten Teilnehmer ist die spätere öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen.