Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hatte 2023 die neue Förderrichtlinie KOMPASS ins Leben gerufen, um die Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells von Soloselbstständigen und Freiberuflern zu erhöhen. Die BAK hatte am Konsultationsprozess des BMAS teilgenommen und bei der Konzeption unterstützt.
Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Mitarbeiter bei der Sicherung ihrer beruflichen Existenz unterstützt werden. Kern ist eine recht unbürokratische Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, um Perspektiven für eine zukunftssichere Soloselbstständigkeit zu schaffen.
Die maximale Zuschusshöhe für die Förderung nach dieser Richtlinie beträgt erfreuliche max. 90% bis zu einer Anteilsfinanzierung von max. 4.500 EUR.
Mind. 20 Stunden Qualifizierung sind innerhalb eines halben Jahres zu absolvieren, damit gefördert werden kann. Wenn ein Fortbildungskurs weniger als 20 Stundenumfasst, kann flankierend durch ein Praxismodul oder eine Praxisaufgabe ergänzt werden.
Damit eignet sich die Förderung vor allem für ganze Kurs- oder Seminarreihen, weniger für Einzelveranstaltungen. Seit Dezember können nicht nur Querschnittskompetenzen, sondern auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Erweiterung von berufsspezifischen Kompetenzen (z.B. BIM-Lehrgänge, Qualifizierung zum Energieberater oder im Bereich Nachhaltigkeit) und persönliche Kompetenzen („Soft Skills“) gefördert werden.
Überblick Förderrichtlinie-KOMPASS
Offizielle Anlaufstellen des Förderprogramms KOMPASS in den Bundesländern