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Juniormitgliedschaft

Willkommen, Welcome, Velkommen, Bienvenue, καλως ΗΡΘΑΤΕ, Witamy, Receber, Accoglienza, Bi xêr hatî, Welkom, Добро пожаловать, Bienvenido, Vítejte, Chào mừng

Wir alle freuen uns auf Sie und Ihre Bereitschaft, mit Ihren Ideen und Ihrem Engagement die Zukunft des Berufsstandes mitzugestalten.

 

 

 

 

 

 

 

Wann werde ich Juniormitglied?

Sie als Absolventin oder Absolvent können sich mit Ihrer ersten berufspraktischen Tätigkeit bereits nach dem Erhalt des Bachelor-Abschlusses als Juniormitglied in die  Architektenkammer Niedersachsen eintragen. Damit werden Sie zugleich Mitglied der Bayerischen Architektenversorgung – der „Rentenversicherung“ der niedersächsischen Architektinnen und Architekten.  Mit dieser Eintragung beginnt eine temporär befristete Mitgliedschaft, die mit der Eintragung in die Architektenliste endet. Sollten Sie nicht in die Architektenliste wechseln, endet die Juniormitgliedschaft in der Regel nach 4 ½ Jahren. Die Juniormitgliedschaft kann auch fortgesetzt werden, wenn Sie nach dem Beginn der berufspraktischen Tätigkeit zunächst noch Ihr Master-Studium absolvieren. Diese Zeit wird auf die 4 ½ Jahre nicht angerechnet.

Die Kammer steht Ihnen offen

Die Juniormitgliedschaft richtet sich an alle Absolventen der Architektur, Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung, die einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung in Niedersachsen haben oder den Beruf hier ganz oder teilweise ausüben. Als Juniormitglied stehen Ihnen sämtliche Serviceleistungen der Kammer offen: Honorarberatung, Rechtsberatung, die Existenzgründungsberatung, der Beratungsdienst Barrierefreies Bauen. Des Weiteren erhalten alle Juniormitglieder das Deutsche Architektenblatt und können sich so stets über aktuelle Belange und Entwicklungen im Berufsstand informieren. Das Fortbildungsangebot der Kammer können Sie zum Mitgliedertarif nutzen oder beispielsweise bei Streitigkeiten den Schlichtungsausschuss in Anspruch nehmen. Es ist nur noch für Juniormitglieder möglich, bereits vor der Eintragung in die Architektenliste in die Rentenversicherung der Bayerischen Architektenversorgung aufgenommen zu werden.

Engagement für die Berufspolitik der Architekten

Darüber hinaus – und das ist auch besonderer Wunsch der Kammer – können Sie sich als Juniormitglied in der Architektenkammer engagieren. Jedes Juniormitglied erhält das aktive und das passive Wahlrecht. Die Teilnahme an der Wahl und eine Aufstellung als Kandidatin oder Kandidat sind bereits bei der nächsten Wahl zur Vertreterversammlung der Kammer 2022 durchführbar. Über eine Mitwirkung in der Vertreterversammlung ist der Weg bis in den Vorstand der Architektenkammer möglich oder in einen der Ausschüsse, in denen aktiv für die Belange des Berufsstandes gearbeitet wird. Auch die Beteiligung am Tag der Architektur und anderen Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit der Kammer stehen Ihnen als Juniormitglieder offen.

Berufsbezeichnung und Bauvorlageberechtigung

Das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt, Stadtplaner oder einer ähnlichen Bezeichnung (z.B. Architekturbüro) ist im Rahmen der Juniormitgliedschaft noch nicht möglich. Auch eine Bauvorlageberechtigung ist noch nicht mit der Juniormitgliedschaft verbunden.

Was kostet eine Juniormitgliedschaft?

Für die Juniormitgliedschaft fällt neben der Eintragungsgebühr lediglich der Mindestbeitrag der Kammer von aktuell 72,60 EUR pro Jahr an. Bitte zahlen Sie die Eintragungsgebühren als Kostenvorschuss ein.

Vom Juniormitglied zur Architektin oder Architekten

Haben Sie die berufspraktische Tätigkeit von zwei Jahren und die erforderlichen Fortbildungen absolviert, kann die Eintragung in die Architektenliste beantragt werden. Mit dem Wechsel in die Architektenliste erhalten alle Juniormitglieder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung sowie – in Abhängigkeit von der Fachrichtung – auch eine Bauvorlageberechtigung.

Der Listenwechsel sollte in der Regel spätestens nach 4 ½ Jahren vorgenommen werden. Der Zeitraum kann jedoch unter Umständen verlängert werden. Nach 8 ½ Jahren muss aber spätestens der Wechsel erfolgen. Die Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung bleibt die ganze Zeit über bestehen.

Hinweise zum Antrag auf Eintragung als Juniormitglied

Hinweise zum Antrag auf Eintragung als Juniormitglied

FAQ Juniormitglieder und Absolventen/innen in Niedersachsen der Bayerischen Architektenversorgung

Kontakt
Kerstin Karper
Sachbearbeiterin Eintragungsausschuss
+49 511 28096-17