Für öffentliche Bauherren
Ob Schulen, Rathäuser oder Sportanlagen: Bauvorhaben der öffentlichen Hand stehen im medialen und allgemeinen Interesse. Oft wird darüber hinaus eine besondere Vorbildfunktion erwartet, indem Impulse hinsichtlich Nachhaltigkeit, Innovation und Gestaltqualität gesetzt werden sollen – die Trennung von Planung und Ausführung ist dabei das beste Prinzip, diese Ziele zu erreichen, der Planungswettbewerb ein ideales Verfahren auf dem Weg hierhin.
Doch das ist nur ein Aspekt von vielen - mehr darüber lesen Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wir haben folgende Angebote für Sie:
Workshops für kommunale Gremienmitglieder und Verwaltungsangestellte
Unter dem Titel „Kommunen bauen Zukunft“ ging im Januar 2023 ein neues Schulungsmodul der Architektenkammer Niedersachsen an den Start. Es wurde in Kooperation mit dem Niedersächsischen Beirat für Baukultur entwickelt und richtet sich in erster Linie an Mitglieder kommunaler Gremien im ländlichen Raum, wie Bau- oder Stadtentwicklungsausschüsse, aber auch an interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung.
Die Themen befassen sich mit zukunftsorientierter Flächennutzung, strategischer Stadtentwicklung und gehen damit weit über das Bau- oder Vergaberecht hinaus. Die Inhalte werden dabei praxisorientiert vermittelt: vor allem über Bilder und konkrete Beispiele. Ziel ist es, die Teilnehmenden dazu zu motivieren, gemeinwohlorientierte Visionen zu entwickeln, mutige Entscheidungen zu treffen und sich der eigenen Rolle und der damit verbundenen Möglichkeiten bewusst zu werden. Zudem soll der Workshop zum interkommunalen Austausch anregen. Die Referentinnen und Referenten sind Mitglieder der Architektenkammer, aber auch externe Fachleute, die Beispiele aus der Praxis vorstellen und zur Diskussion einladen.
Die Workshops sind für alle Teilnehmenden kostenfrei. Sie werden interaktiv moderiert, finden in den frühen Abendstunden statt, dauern 3 Stunden und werden als Fortbildung anerkannt.
Nächste Termine
20. März 2025
10 - 16 Uhr Präsenz in der Kommunalakademie, Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover
Anmeldung und weitere Informationen hier.
Entwurfsverfassertage
Besser gemeinsam! Miteinander sprechen, anstatt übereinander zu klagen
Der Weg vom Bauantrag bis zur Genehmigung kann lang sein – und voller Stolpersteine. Personalmangel in den Behörden, Einführung der Digitalisierung, sich stapelnde Bauanträge, zum Teil unvollständige Unterlagen: Die Bauaufsichten kommen nicht mehr hinterher und die Bauvorhaben geraten ins Stocken, manche Investoren springen ab, legen die Projekte auf Eis. Um diesen Zustand zu verbessern, haben sich die Architektenkammer und Ingenieurkammer Niedersachsen in einer gemeinsamen Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, Maßnahmen zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren umzusetzen. Eine davon ist die Förderung des Dialogs zwischen den Behörden und den Entwurfsverfassern.
Unter dem Motto „Besser gemeinsam! Miteinander sprechen, anstatt übereinander zu klagen“ hat die Architektenkammer Niedersachsen die Entwurfsverfassertage ins Leben gerufen. In diesen halbtägigen Veranstaltungen, die in Kooperation mit der Ingenieurkammer Niedersachsen stattfinden, werden in mehreren Vorträgen und Gesprächsrunden Lösungen vorgestellt und diskutiert, wie sich die Prozesse verbessern lassen und wie die Arbeitsabläufe und Erwartungen in der Baubehörde auf der einen sowie bei den Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern auf der anderen Seite eigentlich aussehen. Die Entwurfsverfassertage wurden bereits in den Landkreisen Stade, Osnabrück, Harburg, Emsland, Grafschaft Bentheim und Göttingen mit großem Erfolg durchgeführt, eine Fortsetzung in weiteren Landkreisen und Städten ist geplant.
Eine "Arbeitshilfe zu den bauordnungsrechtlichen Verfahren in Niedersachsen" finden Sie hier zum Download.
--> Wenn Sie in Ihrer Kommune anregen möchten, einen Entwurfsverfassertag durchzuführen, melden Sie sich gern zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs.
Kontakt: Katharina Göbel-Groß, Tel. 0511 28096-73, katharina.goebel-gross@aknds.de
Übrigens: Für die Teilnahme an einem Entwurfsverfassertag erhalten Mitglieder bis zu 5 Fortbildungspunkte.
Nächste Termine
25.11.2024, 09:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Landkreis Rotenburg (Wümme), Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
Architektur und Schule
Die Architektenkammer Niedersachsen ist sich als Vertretung der niedersächsischen Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen ihrer gesellschaftlichen, sozialen und gestalterischen Verantwortung für ein positives und förderndes Lernumfeld bewusst. Aus diesem Grund hat sie eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, mit dem Ziel, Defizite und Klärungsbedarfe zu identifizieren, zu benennen und die Anforderungen an einen zukunftsfähigen Schulbau in Niedersachsen zu definieren.
Bereits seit einigen Jahren bereichert die Gestaltung der gebauten Umwelt den Unterricht an unseren Schulen. Die Lavesstiftung engagiert sich hier als außerschulischer Partner in der Vermittlung baukultureller Bildung. Das Projekt „Architektur macht Schule“ zielt darauf ab, Kindern und Jugendlichen Architektur als Thema nahe zu bringen und ihnen einen Zugang zu baukultureller Bildung zu ermöglichen.
Planungskompetenz im öffentlichen Dienst
Sie arbeiten in der Verwaltung einer Kommune? Oder sind Mitglied im Bauausschuss? Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, was wir für Sie tun können oder Interesse an einem persönlichen Gespräch haben, melden Sie sich gern!
Unsere konkreten Angebote sind:
- Workshops in Kooperation mit Bauämtern z.B. zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren
- Fortbildungen für Bauausschussmitglieder
- Förderung der direkten Kontakte durch persönliche Gespräche mit Stadtbaurätinnen und -räten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsebene
- Präsentation der vielfältigen Unterstützung und Begleitung, die die Architektenkammer öffentlichen Bauherren bietet
- Zielgruppenspezifische Erstellung und Verteilung von Infomaterial
- die Verstetigung der Kontakte durch Teilnahme an Routinen
Das Thema haben wir im Arbeitskreis Kommunen bearbeitet, der mit dem Ziel, den Dialog zwischen der Architektenkammer und den Kommunen zu fördern, 2020 vom Vorstand ins Leben gerufen wurde.
In enger Abstimmung mit dem Ausschuss Regionalisierung entwickelt der Arbeitskreis Maßnahmen, um die Präsenz der Kammer in den Kommunen zu steigern. Ein besonderes Anliegen hierbei ist es, die Kommunen dafür zu sensibilisieren, Stellen in den Bereichen Bauen und Stadtplanung mit einschlägig qualifizierten Kammermitgliedern zu besetzen. Und auch vice versa gilt es, die sehr komplexen Arbeitsabläufe innerhalb einer Kommune transparent zu machen, das gegenseitige Kennenlernen zu fördern und damit die Zusammenarbeit zu verbessern. Dabei soll ein Netzwerk „Kammer – Kommunalpolitik – kommunale Spitzenverbände – kommunale Führungsebene – kommunale Arbeitsebene“ entstehen.
Dazu gehören:
- Gwendolyn Kusters (Vorsitzende, Landschaftsarchitektin, Vorstandsmitglied)
- Annette Lang (Architektin)
- Klaus Büscher (Architekt)
- Jan Baaran (Architekt)
Öffentliche Planungsaufträge
Grundlage für diese wie alle privaten Vorhaben ist eine Stadtplanung, die nicht nur funktionalen sondern auch räumlich-gestalterischen Qualitäten verpflichtet ist. Seit rund 15 Jahren ist die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ geschützt und steht für die hier erforderliche Kompetenz, derer sich Kommunen bei fehlenden Kapazitäten im eigenen Haus bedienen können.
Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner finden Sie in der Architektensuche, allerdings muss die Vergabe öffentlicher Planungsaufträge dem europäischen Vergaberecht und dessen nationaler Umsetzung folgen und in der Regel öffentlich ausgeschrieben werden. Die Kammer berät Sie hierzu wie zur Durchführung von Planungswettbewerben. Die Architektenkammer Niedersachsen empfiehlt, Wettbewerbe nach bundesweit einheitlichen Spielregeln durchzuführen, weil Auslobern und Teilnehmern hiermit größtmögliche Verfahrens- und Rechtssicherheit garantiert ist. Die Vergabe eines öffentlichen Planungsauftrags, ganz gleich, ob mit oder ohne Architektenwettbewerb, ist ab einem Honorarwert von 221.000 € an die Vergabeverordnung VgV (bis April 2016 die VOF) gebunden und somit das komplexe öffentliche Vergaberecht zu beachten. Unterhalb dieses Schwellenwertes sollten die Vergaben ebenfalls im Leistungswettbewerb erfolgen. Die Bundesarchitektenkammer hat hierzu Empfehlungen formuliert.
Sie pflegt darüber hinaus regelmäßigen Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden, stimmt politische Initiativen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene ab und bietet mit Veranstaltungen wie dem jährlichen Baukultursymposium, der Verleihung des Niedersächsischen Staatspreises für Architektur oder Veranstaltungen zum Vergabewesen die Plattform für den fachlichen Austausch.