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Service für Bauherren

Haben Sie Fragen zur Zusammenarbeit mit einem unserer Mitglieder?

Ob Architektin, Landschaftsarchitekt, Innenarchitektin oder Stadtplaner - sollten sich bei Ihnen als Bauherrin oder Bauherr aus einer angestrebten oder bereits bestehenden Zusammenarbeit Fragen, Probleme oder einfach Unsicherheiten ergeben, die sich nicht im direkten Gespräch mit unserem Mitglied lösen lassen, können Sie sich an uns wenden. Hierzu stehen Ihnen vier Wege offen:

Rechtsberatung

Als Bauherrin oder Bauherr können Sie eine rechtliche Ersteinschätzung von uns erhalten, wenn Sie Fragen im Vorfeld der Beauftragung eines Architekten, oder wenn sich Probleme im Rahmen einer bereits erfolgten Beauftragung mit einem unserer Kammermitglieder ergeben. Unser Angebot ist eine Beratung anhand Ihrer Darstellung, daher kann diese Erstberatung eine vollumfängliche Erfassung und Bewertung des Sachverhaltes und der zugrundeliegenden Dokumente, wie dies ein Rechtsanwalt im Rahmen einer Mandatierung gewährleistet, nicht ersetzen. Wir können aber zusammen mit Ihnen gerne die rechtlichen Hintergründe Ihres Problems beleuchten und eine Orientierung und Weichenstellung bieten.

Sie können uns Fragen rund um die Vertragsabwicklung stellen. Relevant dabei ist, dass Sie direkt mit unserem Mitglied einen Vertrag geschlossen haben oder dies anstreben. Es kann beispielsweise um die Berechnung des Honorars gehen, die Auslegung des Architektenvertrages, die erbrachten Leistungen oder auch konkret um eine Unzufriedenheit. Wir versuchen zunächst einzuschätzen, worin das Problem liegt und zeigen Ihnen Optionen zur Problemlösung auf.

Wir sind Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr telefonisch und stets per E-Mail unter rechtswesen@aknds.de erreichbar.

Zu vielen Themenfeldern bieten wir zudem Merkblätter in unserer Infothek an, die bereits häufig aufkommende Fragen abdecken.

Bitte beachten Sie: Eine umfassende Überprüfung des Architektenvertrages, der Richtigkeit der Honorarberechnung oder der fachgerechten Planung können wir jedoch nicht leisten. Für eine umfängliche Vertragsprüfung empfehlen wir die Einschaltung eines Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht, zur Überprüfung einer Honorarrechnung oder Planungsleistung können insbesondere öffentlich bestellte Sachverständige eine neutrale Experteneinschätzung abgeben. Sachverständige finden Sie auf unserer Homepage

Schlichtung

In vielen Fällen können auch die in unserem Haus eingerichteten, unabhängigen Schlichtungsstellen weiterhelfen. Diese werden von einem Richter oder einer Richterin geleitet und von Fachexperten unterstützt. Weitergehende Informationen zur Schlichtung finden Sie hier.

Berufsrecht

Als Architektenkammer führen wir die berufsrechtliche Aufsicht über unsere Mitglieder. Diese unterliegen verschiedenen Berufspflichten – beispielsweise der Pflicht, die berechtigten Interessen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers zu wahren. Die einzelnen Pflichten ergeben sich aus § 37 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG).

Bei Problemen können Sie bei uns Ihre berufsrechtliche Beschwerde vortragen und wir erörtern diese mit Ihnen. In berechtigten Fällen können wir gegen das Mitglied ein berufsrechtliches Verfahren einleiten und weitere Ermittlungen vornehmen oder die Ergebnisse von Gerichten aufgreifen. Im Falle der Verletzung einer Berufspflicht, können gegen das Kammermitglied Sanktionen verhängt werden, z.B. in Form von Geldbußen.

Bitte beachten Sie: Eventuelle zivilrechtliche Ansprüche gegen das Kammermitglied (insb. Schadensersatz) können in einem berufsrechtlichen Verfahren jedoch nicht behandelt werden.

Auskunft zur Berufshaftpflichtversicherung

Unsere freischaffenden Kammermitglieder haben bei der Eintragung eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen und diese auch während der Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten. Sollten Sie der Auffassung sein, eines unserer freischaffenden Mitglieder wäre für einen Schaden verantwortlich, der bei Ihnen eingetreten ist, so können Sie uns dies darlegen. In diesen Fällen sind wir befugt, Ihnen die Versicherungsdaten des Mitglieds herauszugeben.