Folgende Gremien sind bei der Architektenkammer Niedersachsen eingerichtet.
Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Architektenkammer Niedersachsen.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Architektenkammer Niedersachsen.
Die Ausschüsse erarbeiten kammer- und berufspolitische Vorschläge bzw. übernehmen gesetzliche Aufgaben.
Der Eintragungsausschuss entscheidet über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung.
Das Architekten-Berufsgericht und der Architekten-Berufsgerichtshof verfolgen Verstöße gegen die Berufspflichten.
Kammermitglieder, die in einem oder auch mehreren Feldern eine nachgewiesene Expertise aufweisen, können sich in entsprechende Register eintragen lassen.