Wettbewerb und Vergabe
Erfahren Sie, warum Planungswettbewerbe die beste Möglichkeit bieten, konzeptionelle Alternativen zu prüfen.
Nicht nur für ein großes, sondern auch für ein Ihnen wichtiges Bauvorhaben ist es von Vorteil, unterschiedliche Planungsvorschläge einzuholen und zu vergleichen. Der Architektenkammer Niedersachsen mit ihrem hierzu eingerichteten Ausschuss für Wettbewerbs- und Vergabewesen ist es ein Anliegen, Lösungen zu allen Fragestellungen rund um den Planungswettbewerb sowie zum damit verbundenen öffentlichen Vergaberecht anbieten zu können.
So geht's
Grundsätzlich gilt: Sie laden ein und beschreiben die Planungsaufgabe. Die beteiligten Architekten fertigen daraufhin Vorschläge an, diese werden anonym präsentiert, ein unabhängiges Preisgericht, in dem Sie vertreten sind, beurteilt die Arbeiten, und es werden Preise für die besten Lösungen vergeben. Einer der Preisträger wird mit der weiteren Bearbeitung der Planungsaufgabe beauftragt. In einem Leitbild hat die Architektenkammer die Position des Berufsstandes zum Wettbewerb und die Abgrenzung zu nicht geregelten Verfahren formuliert. Zur gleichen Thematik gibt es zudem ein Compliance-Papier der deutschen Architektenkammern.
Wenn Sie als öffentlicher, gewerblicher oder privater Bauherr einen Wettbewerb ausloben möchten, dann berät Sie die Architektenkammer Niedersachsen gerne zum Ablauf eines solchen Verfahrens und stellt Ihnen die Wettbewerbsordnung, Erläuterungen sowie Muster für die Bekanntmachung und Auslobung zur Verfügung. Die kostenfreie und unverbindliche Beratung steht grundsätzlich allen Beteiligten eines Planungswettbewerbs offen. Die Architektenkammer prüft zudem die regelkonforme Abwicklung des Verfahrens und garantiert einen fairen Ablauf des Wettbewerbs.
Planungsleistungen ausschreiben
Unabhängig davon, ob die Vergabe eines Planungsauftrags mit oder ohne Architektenwettbewerb stattfinden soll, müssen öffentliche Auftraggeber ab einem Honorarwert von 221.000 € die Vergabeverordnung VgV (bis April 2016 die VOF) anzuwenden und damit das komplexe öffentliche Vergaberecht beachten.
Die Wettbewerbsberatung der Architektenkammer schließt die Beratung zu allen Fragen der VgV mit ein, auch zu solchen Verfahren, die ohne Wettbewerb als Verhandlungsverfahren ausgeschrieben werden. Gleichwohl gibt es gute Gründe, bei Überschreiten des VgV-Schwellenwertes einen Planungswettbewerb als lösungsorientierte Alternative zum bürokratischen Verhandlungsverfahren durchzuführen. Um Objektivität und Transparenz auch bei der Vergabe kleinerer öffentlicher Aufträge zu gewährleisten, bietet sich der Planungswettbewerb zudem bei kleineren Aufgaben an. Bei alledem geht es längst nicht nur um den rechtlichen Aspekt der Verfahrenssicherheit, sondern um die Optimierung der Planung.
Wettbewerbsauslobungen
Oberhalb des VgV-Schwellenwertes müssen öffentliche Auftraggeber die Vergabe von Architektenleistungen im EU-Amtsblatt bekannt machen. Hier befinden sich im Unterschied zu Bekanntmachungen in Fachzeitschriften alle vollständigen und verbindlichen Bekanntmachungstexte.
Das EU-Amtsblatt erscheint online und wird täglich aktualisiert. Mit umfangreichen Suchfunktionen kann hier sowohl nach Wettbewerbsauslobungen als auch nach allen anderen öffentlichen Dienstleistungsaufträgen recherchiert werden.
Bekanntmachungen aktueller Wettbewerbsauslobungen für Wettbewerbe privater Auslober und bei Aufgaben unterhalb des VgV-Schwellenwertes findet man in den einschlägigen Fachmedien, vor allem in den speziellen Online-Diensten, z.B. in: wettbewerbe aktuell, oder competitionline.
Das Wettbewerbswesen hat sich im Verlauf der Jahrzehnte zudem stark verändert. Zugangsvoraussetzungen werden oft sehr eng formuliert und schließen den Nachweis umfangreicher Referenzen und Wettbewerbserfolge ein. Berufsanfänger und kleine Büros können diesen Anforderungen nur durch die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit erfahrenen oder großen Büros begegnen, was im Übrigen aber auch die Chancen auf Beauftragung nach Wettbewerbssieg erhöht.
Die Scheu vor aufwändigen Auswahlverfahren verleitet andererseits viele Auslober dazu, einen vorab ausgewählten Teilnehmerkreis einzuladen, ohne dass überhaupt eine Bewerbungsmöglichkeit besteht. Diese Verfahren laufen damit im Verborgenen, ohne dass Interessenten hiervon erfahren oder gar die Chance zur Bewerbung und Teilnahme erhalten. Die Architektenkammer stellt sich in ihren Beratungen den Vorbehalten der Auslober gegenüber weit geöffneten Zugangsmöglichkeiten entgegen, ein rechtlicher Anspruch besteht aber bei privaten Auslobern und auch unterhalb des Schwellenwertes nicht.
Wettbewerb
Der Wettbewerb "Wohnraum schaffen" zeigte 2016 Lösungen für schnellen, kostengünstigen und qualitätsvollen Wohnungsbau auf. Sehen Sie den Film, der das Verfahren und die Ergebnisse vorstellt.
Film
Broschüre
Lesen Sie unsere Broschüre "8 gute Gründe" Warum Wettbewerbe?
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