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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

| Fachmeldungen

RdErl. d. MWK v. 15.04.2025 – 34-57701/4 –

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 01.04.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, nach § 32 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz und der VVNV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Maßnahmen, die dem Ziel der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen dienen.

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