Informationen für private Auftraggeber
Die Architektenkammer Niedersachsen empfiehlt, Wettbewerbe nach bundesweit einheitlichen Spielregeln durchzuführen, weil Auslobern und Teilnehmern hiermit größtmögliche Verfahrens- und Rechtssicherheit garantiert ist.
Auf Grundlage einer langen deutschen Wettbewerbstradition wurden die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 entwickelt, die als schlanke, einfach handhabbare Wettbewerbsordnung die vergaberechtlichen Aspekte mit berücksichtigt. Umfangreiches Material mit Hinweisen und Beispieltexten für die Auslobung eines Wettbewerbs finden Sie unten stehend.
Möchten Sie einen Wettbewerb ausloben, so berät die Architektenkammer Niedersachsen Sie kostenlos:
- welches Verfahren für Ihre Planungsaufgabe geeignet ist,
- wie Sie die Teilnehmer finden,
- wie lange der Wettbewerb dauert,
- was er kostet
- usw.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie an einer Wettbewerbsberatung interessiert sind.
Richtlinien zur Auslobung von Wettbewerben RPW 2013
Anlage 1.1 Hinweise zur Wettbewerbsart
Anlage 1.3 Hinweise zum Auswahlverfahren bei nichtoffenen Wettbewerben
Anlage 1.4 Regelabläufe für Vorprüfung und Preisgerichtssitzung
Anlage 1.5 Hinweise zur Ermittlung der Wettbewerbssumme
Anlage 1.6 Hinweise zur Zusammenstellung der Auslobungsunterlagen
Anlage 1.9 Hinweise zur Durchführung von Wettbewerben für kleine Bauaufgaben - RPW-Kompaktwettbewerb
Anlage 1.10 Hinweise zur Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Auftraggebern
Anlage 1.11 Hinweise zum Setzen von Teilnehmern bei nichtoffenen Wettbewerben
Anlage 2.2 Bekanntmachung offener Wettbewerb
Anlage 2.5 Bekanntmachung nichtoffener Wettbewerb - Regelverfahren
Anlage 2.7 Bekanntmachung nichtoffener Wettbewerb - besonderes Verfahren
Anlage 4.2 Auslobung offener Wettbewerb
Anlage 4.4 Auslobung nichtoffener Wettbewerb
Anlage 5.1 Verfassererklärung
Anlage 5.3 Rahmenprotokoll einer Preisgerichtssitzung
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.07.2019 die verbindlichen Höchst- und Mindestsätze für unzulässig erklärt. Dieses Urteil setzt nicht die HOAI als Ganzes außer Kraft, wirft aber eine Reihe von Fragen auf. Ob etwa das in Vergabeverfahren existierende Prinzip des Leistungswettbewerbs bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen erhalten bleibt, wird im Infopapier der Bundesarchitektenkammer geklärt: