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Markt- und Gehaltsspiegel

Auf dieser Seite möchten wir neben den Büroinhaberinnen und -inhabern besonders auch den angestellten Kammermitgliedern Informationen bieten, zum Beispiel zum Anstellungsvertrag oder zum Vertrag zur freien Mitarbeit im Architekturbüro. Außerdem zeigen Ihnen die Ergebnisse der in den letzten Jahren durchgeführten Gehalts- und Strukturuntersuchungen, wo Sie finanziell stehen.

Bitte beachten sie auch das Merkblatt über die Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV), denn nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müssen Sie bei jedem Arbeitgeberwechsel und bei jeder nicht nur geringfügigen Änderung des Tätigkeitsbereiches jeweils einen neuen Befreiungsantrag bei der DRV stellen.

Die Architektenkammer berät Sie auch bei Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern. Nutzen Sie unsere telefonische Rechtsberatung, täglich von 9 bis 12 Uhr unter 0511 28096-33. Auch eine Schlichtung kann unter Umständen ein geeignetes Mittel sein, um Probleme zu beseitigen.

Kontakt
Jürgen Hermann
Referent
+49 511 28096-11

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