Nutzung von Kammerlogo und Slogan
Als Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen können Sie das Kammerlogo sowie den Slogan „Besser mit Architekten“ kostenfrei nutzen.
Bei dem Logo handelt es sich um eine Bildmarke, die beim Deutschen Patentamt eingetragen wurde, das heißt, das Nutzungsrecht liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen. Für eine Übertragung dieses Nutzungsrechts ist der Abschluss eines Lizenzvertrages notwendig, in dem Einzelheiten über die Nutzung geregelt sind. Um eine Verwechselungsgefahr zwischen dem Architekten und der Kammer auszuschließen, ist das Logo mit dem Zusatz „Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen“ zu führen.
Wir stellen Ihnen das Logo anschließend als Datei in verschiedenen Varianten zur Verfügung – mit Slogan oder ohne und angepasst an Ihre Fachrichtung. Dieses Angebot gilt auch für Berufsgesellschaften.
Richtlinien zur Verwendung von Kammerlogo und Slogan durch Kammermitglieder
Richtlinien zur Verwendung von Kammerlogo und Slogan durch eingetragene Berufsgesellschaften
Stempel
Außerdem können Sie einen Architektenstempel einsetzen. Der Stempel weist Sie als Kammermitglied aus und kann bei der Bauantragsstellung verwendet, muss aber selbstständig in Auftrag gegeben werden. Bitte beachten Sie hierfür unsere Richtlinien zur Verwendung eines Architektenstempels.