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Register

Kammermitglieder, die in einem oder auch mehreren Feldern eine nachgewiesene Expertise aufweisen, können sich in entsprechende Register eintragen lassen.

Eintragung in ein Sachgebietsregister

In den Architektenkammern herrscht ein breiter berufspolitischer Konsens: Der Architekt als Generalist ist der Spezialist für das Ganze. Dieses Berufsbild soll im Grundsatz erhalten bleiben, muss aber auch zukunftsfähig weiterentwickelt werden.

Im Bauwesen ist eine zunehmende Komplexität wahrzunehmen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, Angebote als Ergänzung und zur Stärkung des generalistischen Fundaments den Mitgliedern anzubieten. Hierdurch soll auch vermieden werden, dass baubezogene Spezialthemen von Berufsgruppen außerhalb der Architektenschaft eingenommen werden.

Vor diesem Hintergrund hatten sich schon in den letzten Jahren bei den Architektenkammern unkoordiniert Zertifikate, Listen und Register gebildet. Um eine stärkere Einheitlichkeit bei den Themen, den fachlichen Anforderungen sowie den Verfahren zu erzielen, wurden auf Bundesebene bestimmte Spezialisierungsfelder ermittelt und Anforderungen an die Erfüllung der fachlichen Kompetenz erarbeitet.

Folgende Register besonderer Sachkunde wurden auf Bundesebene ermittelt:

  • Brandschutz
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
  • Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung
  • Fachpreisrichter
  • Energieeffizienz

Mit der Novellierung des NArchtG Ende 2021 wurde eine Regelung eingeführt, wonach die Architektenkammer Niedersachsen nun befugt ist, durch Satzung einzelne Register für bestimmte Sachgebiete des Architekten- und Bauwesens einzurichten (§ 25 a NArchtG). Die Regelung ist hinsichtlich der Art der Register offen, sodass es einer Bestimmung durch die Vertreterversammlung bedarf, welche Register eingeführt werden sollen. Die Vertreterversammlung hat im Frühjahr 2022 entscheiden, die fünf zuvor genannten Sachgebietsregister einzuführen und zu jedem Register eine entsprechende Satzung erlassen, die die Details regelt.

Die Registersatzungen finden Sie hier.

Das Antragsformular für die Registereintragung bzw. -eintragungsverlängerung finden Sie hier.

    Register-Ersteintragung: Übersicht über die Anforderungen und Nachweise

    Für die erstmalige Eintragung in ein Register sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen:

    • Eingetragen werden nur Pflichtmitglieder der Architektenkammer Niedersachsen nach § 23 NArchtG.
    • Es ist eine, der registerspezifischen Tätigkeit angemessene, Berufshaftpflichtversicherungsbestätigung einzureichen.
    • Registerbezogen sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

    Für den Eintrag in das Register sind vertiefte Fachkenntnisse sowie Berufspraxis in Bezug auf vorbeugenden Brandschutz und Brandschutzfachplanungen erforderlich:

    • Fortbildung: Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Themenfeld „Vorbeugender Brandschutz“ im Umfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten oder vergleichbare bzw. höherwertige Weiterbildung (Aufbaustudiengänge etc.) innerhalb der letzten drei Jahre.
    • Berufspraxis: Es ist eine mindestens dreijährige registerspezifische Berufspraxis auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes durch eine Eigenerklärung nebst beizufügender Liste aller geeigneten und selbst bearbeiteten Projekte der letzten drei Jahre einzureichen.
    • Referenzen: Vorlage von mindestens drei selbst erstellten Brandschutznachweisen oder objektbezogenen Brandschutzkonzepten für Gebäude der Gebäudeklassen 4, 5 oder Sonderbauten.
    • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Prüfingenieure werden ohne registerspezifische Prüfung eingetragen (die Nachweise zu 1.-3. entfallen); in diesen Fällen ist die Bestellungsurkunde in Kopie einzureichen.

    Für den Eintrag in das Register sind vertiefte Fachkenntnisse sowie Berufspraxis in Bezug auf energieeffizientes Bauen und Sanieren erforderlich:

    1. die Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) bei der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena),
    2. die Weiterbildung zum Energieberater mittels des vom Weiterbildungsträger ausgefüllten BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)-Formblatts bzw. Äquivalents oder
    3. die Weiterbildung in einem mindestens vergleichbaren zeitlichen und inhaltlichen Umfang wie in Nr. 1 oder 2

    Für den Eintrag in das Register sind vertiefte Fachkenntnisse sowie Berufspraxis in Bezug auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sowie den Arbeitsschutz erforderlich:

    1. Fortbildung: Nachweis der erfolgreichen Teilnahme

    a. an Fortbildungsveranstaltungen im Themenfeld „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination“ im Umfang

    von mindestens 32 Unterrichtseinheiten,

    b. an einem „RAB 30“-Anlage C-Lehrgang oder

    c. an einer vergleichbaren bzw. höherwertigen Weiterbildung (Aufbaustudiengänge etc.) innerhalb der letzten drei Jahre.

    2. Berufspraxis: Es ist eine mindestens dreijährige registerspezifische Berufspraxis auf dem Gebiet der „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination“ durch eine Eigenerklärung nebst beizufügender Liste aller geeigneten und selbst bearbeiteten Projekte der letzten drei Jahre einzureichen.

    3. Referenzen: Vorlage von mindestens fünf selbst erstellten Dokumenten zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination mit Bezug zu mindestens drei Projekten.

    Für den Eintrag in das Register sind vertiefte Fachkenntnisse sowie Berufspraxis mit Bezug zur Fachpreisrichtertätigkeit erforderlich:

    1. Fortbildung: Nachweis der Teilnahme oder der Dozentinnen- oder Dozententätigkeit an Fortbildungsveranstaltungen im Themenfeld „Fachpreisrichterin/Fachpreisrichter“ im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten oder vergleichbare bzw. höherwertige Weiterbildung (Aufbaustudiengänge etc.) innerhalb der letzten zwei Jahre

    2. Berufspraxis: Es ist eine registerspezifische Berufspraxis auf dem Gebiet der Fachpreisrichtertätigkeit durch eine Eigenerklärung nebst beizufügender Liste aller geeigneten und selbst bearbeiteten Projekte zu belegen.

    3. Referenzen: Vorlage von mindestens drei Referenzen, die als Nachweis geeignet sind, aus den Bereichen

    a. Erfolge in Planungswettbewerben und

    b. mindestens eine Mitwirkung in einem Preisgerichtsverfahren als Preisrichterin oder Preisrichter oder stellvertreten

    Preisrichterin oder stellvertretender Preisrichter

    Für den Eintrag in das Register sind vertiefte Fachkenntnisse sowie Berufspraxis mit Bezug zur Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung erforderlich:

    1. Fortbildung: Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Themenfeld „Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung“ im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten oder vergleichbare bzw. höherwertige Weiterbildung (Aufbaustudiengänge etc.) innerhalb der letzten zwei Jahre.

    2. Berufspraxis: Es ist eine mindestens dreijährige registerspezifische Berufspraxis auf dem Gebiet der „Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung“ durch eine Eigenerklärung nebst beizufügender Liste aller geeigneten und selbst bearbeiteten Projekte der letzten drei Jahre einzureichen.

    3. Referenzen: Vorlage von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die als Nachweis geeignet sind, aus den Bereichen

    a. Mitwirkung an einer Wettbewerbskoordination,

    b. Teilnahme an einem Planungswettbewerb oder

    c.  Mitwirkung als Preisrichter, Preisrichterin, stellvertretende Preisrichterin oder stellvertretender Preisrichter.

    Mindestens eine Referenz muss aus Bereich a. stammen.

    Eintragungsverlängerung: Übersicht über die Anforderungen und Nachweise

    Für die Verlängerung einer Registereintragung sind jeweils folgende Anforderungen nachzuweisen:

    1. Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Brandschutzes mit einem Mindestumfang von 40 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten fünf Jahre. Nachweise für die Pflichtfortbildung der Mitglieder sind nicht anrechenbar. Der Nachweis erfolgt über Teilnahmebestätigungen/Zertifikate des Fortbildungsträgers oder des Organisators der Fachveranstaltung. Aus den Dokumenten müssen der Inhalt und der Umfang der Weiterbildung bzw. Fachveranstaltung hervorgehen, und
    2. der Nachweis über eigene, selbst erbrachte Leistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes mit Vorlage einer Liste aller geeigneten durchgeführten Projekte der letzten fünf Jahre und
    3. mindestens drei Brandschutznachweise bzw. Brandschutzkonzepte für Gebäude der Gebäudeklassen 4, 5 oder Sonderbauten aus den letzten fünf Jahren.
    1. Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Energieeffizienz mit einem Mindestumfang von 40 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten fünf Jahre. Nachweise für die Pflichtfortbildung der Mitglieder sind nicht anrechenbar. Der Nachweis erfolgt über Teilnahmebestätigungen/Zertifikate des Fortbildungsträgers oder des Organisators der Fachveranstaltung. Aus den Dokumenten müssen der Inhalt und der Umfang der Weiterbildung bzw. Fachveranstaltung hervorgehen, und
    2. Einreichung einer Referenzliste und Nachweise oder Eigenerklärungen über eigene Leistungen aus den letzten fünf Jahren.
    1. Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination oder des Arbeitsschutzes mit einem Mindestumfang von 40 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten fünf Jahre. Nachweise für die Pflichtfortbildung der Mitglieder sind nicht anrechenbar. Der Nachweis erfolgt über Teilnahmebestätigungen/Zertifikate des Fortbildungsträgers oder des Organisators der Fachveranstaltung. Aus den Dokumenten müssen der Inhalt und der Umfang der Weiterbildung bzw. Fachveranstaltung hervorgehen, und
    2. Einreichung einer Liste aller sachregisterbezogenen Projekte aus den letzten fünf Jahren und
    3. Vorlage von mindestens fünf selbst erstellten Dokumenten zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination mit Bezug zu mindestens drei Projekten innerhalb der letzten fünf Jahre.
    1. Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Fachpreisrichtertätigkeit mit einem Mindestumfang von 40 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten fünf Jahre. Nachweise für die Pflichtfortbildung der Mitglieder sind nicht anrechenbar. Der Nachweis erfolgt über Teilnahmebestätigungen/Zertifikate des Fortbildungsträgers oder des Organisators der Fachveranstaltung. Aus den Dokumenten müssen der Inhalt und der Umfang der Weiterbildung bzw. Fachveranstaltung hervorgehen, und
    2. Einreichung einer Referenzliste und Nachweise oder Eigenerklärungen über eigene Leistungen aus den letzten fünf Jahren.
    1. Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung mit einem Mindestumfang von 40 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten fünf Jahre. Nachweise für die Pflichtfortbildung der Mitglieder sind nicht anrechenbar. Der Nachweis erfolgt über Teilnahmebestätigungen/Zertifikate des Fortbildungsträgers oder des Organisators der Fachveranstaltung. Aus den Dokumenten müssen der Inhalt und der Umfang der Weiterbildung bzw. Fachveranstaltung hervorgehen, und
    2. Einreichung einer Referenzliste und Nachweise oder Eigenerklärungen über eigene Leistungen aus den letzten fünf Jahren.
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