Im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 32 vom 21.01.2025 ist eine Bekanntmachung zur „Anmeldung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen i. S. des BauGB zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes erschienen.
Anmeldung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen
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