Als Mitglied der Architektenkammer sind Sie seit jeher zur regelmäßigen beruflichen Fortbildung verpflichtet, um den stetig sich ändernden und wachsenden Anforderungen in Technik, Ökologie, Recht und Gestaltung gerecht zu werden. So wird gewährleistet, dass der Berufsstand nicht nur bei Aufnahme in die Architektenliste hinreichend qualifiziert ist, sondern diese Qualifikation auch aufrechterhält und erweitert.
Mit Anfang 2022 muss die absolvierte Fortbildung auch in Niedersachsen eigenverantwortlich dokumentiert werden und wird von der Architektenkammer überprüft.