Der Vorstand der Bundesarchitektenkammer hat am 19.2.2025 einstimmig eine Musterfortbildungsordnung verabschiedet. Diese bietet zukünftig einen Orientierungsrahmen, wie sich die Verwaltungspraxis der Architektenkammern in den Bundesländern zur wechselseitigen Anerkennung von Fortbildungen entwickeln kann.
Durch die Musterfortbildungsordnung und eine entsprechende Anpassung der Fortbildungsordnungen in den Bundesländern wird es zukünftig viel einfacher, Fortbildungen bundeslandübergreifend anerkennen zu lassen. Die Harmonisierung ist erforderlich, da die Regelungen in den 16 Architektengesetzen der Bundesländer festgeschrieben sind.
„Die Architektenkammern der Länder arbeiten intensiv zusammen und sind zu den Themen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung im kontinuierlichen Austausch. Dabei ist klar, dass Entscheidungsprozesse in föderale Strukturen Zeit in Anspruch nehmen. Viele Kammermitglieder wünschen sich einheitliche Regelungen. Mit der neuen Musterfortbildungsordnung ist nun endlich ein erster wichtiger Schritt getan,“ sagt Evelin Lux, Vizepräsidentin der Bundesarchitektenkammer.
Eine Mitgliedschaft in einer Architektenkammer steht mit einer lebenslangen Fortbildungspflicht in Verbindung. Die Fortbildungspflicht schützt nicht nur die Bauherren und die Gesellschaft vor Fehlplanungen, sondern stärkt auch die Kompetenzen der Architektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplanern. Lebenslanges Lernen sichert langfristig Wissenstransfer und Innovationsfähigkeit im Planungs- und Bauwesen.
Die Musterfortbildungsordnung wurde von der BAK Projektgruppe Harmonisierung und Musterordnungen vorgelegt. Die Umsetzung der Musterfortbildungsordnung in den jeweiligen Landesregelungen ist für die kommenden zwei Jahre geplant.