Schwerpunkt der Förderung wird zukünftig die energetische Sanierung sein, vor allem soll die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz mit Tempo vorangetrieben werden. Von den für die Förderung insgesamt bereitstehenden 13 bis 14 Mrd. Euro sollen allein 12 bis 13 Mrd. in Sanierungen fließen. Damit steht nur noch ein kleiner Teil für die Förderung des Neubaus zur Verfügung. Zudem werden die bereitstehenden Fördermittel gestreckt und die Fördersätze abgesenkt, damit insgesamt mehr Antragstellerinnen und Antragsteller von einer Förderung profitieren können.
Geändert wurden nun die Richtlinien zu Einzelmaßnahmen (BEG EM), zu Wohngebäuden (BEG WG) und zu Nichtwohngebäuden (BEG NWG), sie treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.
Die Neuregelungen sollen für alle Anträge gelten, die ab dem 28. Juli gestellt werden. Abweichend davon können Anträge für die BEG EM Zuschussförderung beim BAFA noch bis zum Ablauf des 14. August nach den bislang geltenden Bestimmungen gestellt werden, jedoch begrenzt auf einen Antrag pro Antragsteller.
Die vorgesehenen Änderungen im Überblick:
Richtlinie für BEG EM (Einzelmaßnahme):
- KfW-Kreditförderung wird eingestellt. Förderung nur noch über Zuschüsse vom BAFA.
- Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei NWG max. 5 Mio. Euro
- Streichung der Förderungen von Gas-Brennwertheizungen und Gas-Hybridheizungen
- Anpassungen der Fördersätze für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung auf 15 %, für Solarkollektoranlagen auf 25 %, für Biomasseheizung auf 10 %, für EE-Hybride-Heizung mit oder ohne Biomasseheizung auf 20 bzw. 25 %, für Wärmepumpen auf 25 %, für innovative Heiztechnik auf 25 % sowie für Errichtung / Umbau sowie Anschluss von Gebäudenetzen auf 25 %
- Streichung des iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Ersetzung des Austauschprämie für Ölheizung durch Heizungs-Tausch-Bonus
Richtlinien für BEG WG / NWG:
- Zuschussförderung nur noch für kommunale Antragsteller (Investitionskostenzuschuss bei 12,5 %), ansonsten nur noch als Kreditvariante gefördert (Tilgungszuschuss 5 %)
- Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beim Neubau von Wohngebäuden bei 120.000 Euro / Wohneinheit und von Nichtwohngebäuden bei 10 Mio. Euro / Vorhaben
- Streichung der Förderung gasbetriebener Anlagen
- Streichung des iSFP-Bonus
- Streichung der Förderung des EH/EG 100 inklusive der EE- und NH-Klasse
- Anpassung der Fördersätze (Tilgungszuschuss) für die Sanierung beim EH/EG Denkmal auf 5 %, EH 85 auf 5 %, EH/EG 70 auf 10 %, EH/EG 55 auf 15 %) und EH/EG 40 auf 20 %
- Anpassung der Fördersätze für die Zuschussförderung für kommunale Antragsteller für die Sanierung auf EH/EG Denkmal auf 20 %, EH 85 auf 20 %, EH/EG 70 auf 25 %, EH/EG 55 auf 30 % und EG/EG 40 auf 35 %
- ab dem 22.9.22: Bonus für sog. „Worst Performing Buildings“ (die energetisch schlechtesten 25 % des Gebäudebestands) i. H. v. 5 % bei einer Sanierung auf EH/EG 40 oder EH / EG 55 Niveau
Die Architektenkammer Niedersachsen ist über die Bundesarchitektenkammer (BAK) in die aktuelle Diskussion einbezogen. Gern spiegeln wir praktische Probleme zu den aktuellen BEG-Förderprogrammen über die BAK an das zuständige Ministerium zurück. Für solche Rückmeldungen können Sie sich wenden an:
Architektin Dipl.-Ing. Susanne de Vries
Referentin im Geschäftsbereich Architektur
Architektenkammer Niedersachsen
Telefon: +49 511 28096-60
E-Mail: susanne.devries@aknds.de
Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) bitten wir, die hierfür zuständige KfW zu kontaktieren.
Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9007 zur Website der KfW www.kfw.de .
Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie Informationen zur Antragstellung und zum Bewilligungsverfahren finden Sie hier
Häufig gestellte Fragen (FAQ) beantwortet das BMWK hier