Das Vergabetransformationsgesetz gefährdet die mittelstandsfreundliche, losweise Vergabe am Bau. Wir, die Architektenkammern der Länder, lehnen daher eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der aller Entschiedenheit ab. Im Bereich des Planens und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werden.
Wir fordern, dass die geplante Gesetzesänderung nicht in dieser Form umgesetzt wird, sondern es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt. Eine mittelstandsfeindliche Vergabe betrifft nicht nur die fast 200.000 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen, Stadtplaner und Ingenieure, sondern ebenso zahllose kleine und mittlere Betriebe der Bauwirtschaft und des Handwerks.
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Weitere Informationen: https://bak.de/keine-de-facto-abschaffung-der-mittelstandsfreundlichen-losweisen-vergabe-am-bau