Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes vom 12. Dezember 2023, veröffentlicht im Nds. GVBl. Nr. 25/2023 Seiten 289 ff., hat der niedersächsische Gesetzgeber in zahlreichen Gesetzen diverse Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes implementiert. Betroffen sind insbesondere folgende Gesetze:
- Niedersächsisches Klimagesetz
- Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels
- Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
- Niedersächsische Bauordnung
- Niedersächsisches Naturschutzgesetz
Die Änderungen im niedersächsischen Klimagesetz betreffen insbesondere die Bereiche:
- Festlegung der Klimaziele
- Planung von Freiflächenanlagen
- Strategien und Maßnahmen zum Klimaschutz
- Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Einrichtung eines Klimarates
- Beachtung der Klimaziele bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Investitionen und Beschaffungen
In der NBauO wird der § 32a zu Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung auf Dächern erneut geändert und bezieht nun auch Maßnahmen an bestehenden Gebäuden in Form von Aufstockungen, Anbauten und Erneuerung der Dachhaut in den Anwendungsbereich der Vorschrift mit ein.
Zudem wird § 84 Abs. 3 derart geändert, dass nun in den örtlichen Bauvorschriften den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden muss und insbesondere die Errichtung von Solarenergieanlagen nicht verhindert oder übermäßig erschwert werden darf.
Im niedersächsischen Denkmalschutzgesetz wird § 7 Abs. 2 dahingehend ergänzt, dass nun ein Eingriff in ein Kulturdenkmal zu genehmigen ist, soweit das öffentliche Interesse an einer Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals überwiegt.
Die Änderungen sind zum 20.12.2023 in Kraft getreten, mit Ausnahme der Änderung zu § 32 a NBauO, die zum 01.01.2025 in Kraft treten wird.