Bisher wurde der Stellplatzbedarf in Hannover nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit den vom Umweltministerium herausgegebenen Ausführungsempfehlungen zu § 47 NBauO - Richtzahlen für Einstellplätze - (RdErl. d. MU v. 16. 12. 2019) bemessen. Nach dieser Regelung wurde häufig ein Stellplatz pro neugebauter Wohnung gefordert - ein Faktor für hohe Baukosten und Mieten.
Nun hat Hannover eine Satzung erlassen, die die Anzahl der notwendigen Einstellplätze für Kraftfahrzeuge (notwendige Einstellplätze) im Sinne des § 47 (1) S. 1 NBauO neu bestimmt und für den Wohnungsbau deutlich absenkt. Die Satzung sieht eine Einteilung in drei Zonen vor. Je nach Zone ist eine Regelbedarf von 0,5, 0,6 oder 0,8 Einstellplätzen je Wohnung vorgesehen. Eine weitere Reduzierung kann in Betracht kommen, wenn wirksame Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung oder Reduzierung von motorisiertem Individualverkehr dargelegt werden.
Hierzu gehören insbesondere eine überdurchschnittlich gute Erschließung im ÖPNV, eine gesicherte Existenz von Car-Sharing-Fahrzeugen und eine überdurchschnittlich gute Anbindung an das Radwegenetz sowie Fahrradabstellanlagen nach § 48 Abs. 1 NBauO im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe des Gebäudes. Auch das Vorliegen und die Umsetzung eines plausiblen Mobilitätskonzeptes kann herangezogen werden.