Mit dem Wegfall der verbindlichen Höchst- und Mindestsätze stellen sich viele öffentliche Auftraggeber die Frage, ob bei der Ausschreibung von Planungsleistungen nunmehr der Preiswettbewerb einziges oder relevantes Vergabekriterium geworden sein könnte. Die nach wie vor unveränderte VgV stellt jedoch klar, dass Planungsleistungen im Leistungswettbewerb vergeben werden müssen. Da dieser Grundsatz auch auf den Unterschwellenbereich übertragen werden darf, hat die Bundesarchitektenkammer hierzu Hinweise veröffentlicht, die Sie auf der Seite Informationen für öffentliche Auslober finden.
Planungsleistungen im Leistungswettbewerb vergeben
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