Die aktualisierten Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes (RLBau) sind im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nr. 53/2020 S. 1332 ff.) bekannt gegeben worden und seit dem 25. November 2020 in Kraft (RdErlaß des MF vom 5.10.2020 – VORIS 21077).
Die RLBau orientieren sich weitgehend an den RBBau des Bundes. Abweichungen ergeben sich aus der Anlage des Erlasses. Die RBBau regeln das Verfahren bei der Durchführung von Bauaufgaben des Bundes. Sie wurden für das Verfahren bei Landesbauaufgaben bereits mit Runderlass vom 24.6.2013 verbindlich eingeführt.
Gründe für die Überarbeitung der RLBau sind – neben verschiedenen redaktionellen Anpassungen – insbesondere die zeitlich befristeten Anhebungen der Wertgrenzen in folgenden Abschnitten:
Abschnitt D
Die Wertgrenzen für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen werden auf 5.000.000,00 EUR einschließlich Baunebenkosten angehoben.
Abschnitt E:
Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind bauliche Maßnahmen mit Kosten über 5.000.000,00 EUR einschließlich Baunebenkosten.
Die Änderungen der Wertgrenzen sind bis zum 31.12.2023 befristet. Sie werden anschließend evaluiert.
Abschnitt C
Ziel dieser Änderungen ist es, die Erhaltung der Gebäude bzw. ihre Anpassung an die baurechtlichen Erfordernisse präziser von Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten abzugrenzen. So können z. B. dringende Brandschutzmaßnahmen zügig und ohne zusätzliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.
Die für den Landesbau maßgeblichen Richtlinien sind hier abrufbar.