Das Planen und Bauen ist gegenwärtig überfrachtet von Richtlinien, Normen und privatrechtlichen Anforderungen.
Verstärkt wird diese Entwicklung durch die aktuell steigenden Bau- und Bodenpreise, aber auch durch Material- und Fachkräftemangel. Hierdurch wird es deutlich erschwert, die Ziele der Bundesregierung zu erreichen: die Schaffung von jährlich 400.000 neuen Wohnungen, davon 100.000 im öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Für die dringend notwendige Wende beim Bauen ist mehr Bewegungsfreiheit für innovative planerische Konzepte erforderlich. Hierfür muss das Bauen vereinfacht werden.
Den originären Schutzzielen der Bauordnungen muss selbstverständlich entsprochen werden. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.
Es sollte aber die Möglichkeit eröffnet werden, von der zwingenden Beachtung der sogenannten technischen Baubestimmungen dann absehen zu können, wenn Bauherr und Architekt oder Ingenieurin dies ausdrücklich vereinbaren. Um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen, sollte dieser Ansatz - derzeit unter dem Begriff „Gebäudetyp E“ diskutiert - allerdings nur bei sachkundigen Bauherren gelten, die keine Verbraucher sind.
Flankiert werden muss dies durch eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die bestimmt, dass ein Mangel der Planung und Bauausführung in diesen Fällen nicht allein deshalb vorliegt, weil die technischen Baubestimmungen und darüber hinaus gehende „anerkannte Regeln der Technik“ nicht oder nicht vollständig beachtet wurden.
Die 96. Bundeskammerversammlung der Bundesarchitektenkammer
Die Bundeskammerversammlung ist das oberste Gremium aller 16 Architektenkammern, deren Dachverband die Bundesarchitektenkammer ist. Diese vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von ca.138.000 Architektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplanern gegenüber Politik und Öffentlichkeit.