Aktuell gelten Sonderreglungen zu Preisgleitklauseln für Bundesbaumaßnahmen. Das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatten sie im März 2022 erlassen und seitdem laufend verlängert. Anlass waren Lieferengpässe und Materialpreissteigerungen wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.
Nun haben sich die Preise für viele Bauprodukte wieder stabilisiert. Die Sonderregelungen laufen zum 30.6.2023 aus.
Den BMWSB-Erlass vom 20.6.2023 nebst Anlagen finden Sie auf der Seite der Bundesarchitektenkammer.