Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Wärmeplanungsgesetzes (WPG) abgegeben, der gemeinsam vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegt wurde.
Die BAK unterstützt das Ziel des WPG, den Ausbau der Fernwärme durch verbindliche kommunale Wärmeplanung zu fördern und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer zu schaffen. Es wird betont, dass das WPG zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten sollte, um eine bessere Verzahnung von gebäudeindividuellen Sanierungsmaßnahmen und kommunaler Wärmeplanung zu gewährleisten.
Des Weiteren wird angeregt, dass die Wärmeplanung eng mit der städtebaulichen Planung verzahnt werden sollte, um Synergien freizusetzen. Insbesondere für kleinere Kommunen sollten Handlungsempfehlungen und Beratungsangebote zur Umsetzung der aus dem WPG resultierenden Pflichten bereitgestellt werden.
Die BAK betont auch die Notwendigkeit, den Fernwärmemarkt verbraucherfreundlich zu gestalten. Es wird eine Regelung gefordert, die sowohl die Planungssicherheit für Netzbetreiber gewährleistet als auch die Rechte der Kunden stärkt, beispielsweise durch die Möglichkeit, auf alternative Wärmeversorgungsoptionen umzusteigen.
Es wird auf die Bedeutung einer weiterentwickelten Förderkulisse hingewiesen, um die notwendige Investitionsdynamik für Wärmenetze zu erreichen. Die BAK fordert eine erhebliche Steigerung des Förderbudgets der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), um die Lücke zwischen dem aktuellen Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich und dem bis 2030 angestrebten Anteil zu schließen.
Die vollständige Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer finden Sie hier