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Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) - Fassung Februar 2025

| Fachmeldungen

Nds. MBl. 2025 Nr. 102 vom 25.02.2025

Der RdErl. tritt zum 01.03.2025 in Kraft. 

Bei Baumaßnahmen, für die der Bauantrag nach § 67 NBauO, der Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung nach § 74 Abs. 2 oder die Mitteilung nach § 62 Abs. 3 NBauO bis zum 28.02.2025 übermittelt wurde, sowie bei verfahrensfreien Baumaßnahmen nach § 60 Abs. 1 und 2 NBauO mit Baubeginn vor dem 01.03.2025 darf die VV TB nach der bisherigen Fassung angewendet werden.