Weiter zum Inhalt

„Ein echter Fortschritt“ – Architektenkammer Niedersachsen begrüßt geplante NBauO-Novelle weitgehend

| Presseinformation Fachmeldungen

Kammerpräsident Robert Marlow: „Wir unterstützen den vorliegenden Gesetzentwurf, da er sowohl das Potenzial bietet, das Bauen im Bestand erheblich zu erleichtern und die Baukosten – auch im Neubau – deutlich zu senken als auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes die richtige Vorgabe zur Weiternutzung von Bestandsgebäuden darstellt. Allerdings sehen wir an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf sowie bislang noch ungenutztes Potenzial für weitere Vereinfachungen.“

Foto: Detlef Jürges

Hannover: Die Architektenkammer Niedersachen unterstützt den von der Landesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) weitestgehend und begrüßt ausdrücklich das Ziel, das Um- und Weiterbauen im Bestand zu erleichtern. Bereits 2022/2023 hatte Kammerpräsident Robert Marlow eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Bundesarchitektenkammer (BAK) geleitet, die sich zum Ziel gesetzt hatte, die Musterbauordnung für das Bauen im Bestand fit zu machen und den Umbau zu erleichtern.

Diese Vorarbeit hat die Architektenkammer Niedersachsen auf Landesebene eingebracht und sich intensiv an der Entwicklung des nun vorliegenden Gesetzentwurfes beteiligt. Marlow hierzu: „Der Klimaschutz und der Erhalt der Biodiversität sind unsere zentralen Herausforderungen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Die von Bauminister Olaf Lies vorgelegten Änderungen sind ein wichtiger Baustein, um das Bauen im Bestand und damit den Klimaschutz voranzubringen und gleichzeitig Baukosten zu senken. Auch die intensive Einbindung der Berufspraxis in den bisherigen Prozess der Gesetzgebung ist vorbildlich.“

Besonders der neue § 85a NBauO erleichtere zukünftig das Bauen im Bestand, in dem die vorhandenen Bauteile nicht mehr auf Neubaustandard ertüchtigt werden müssen, so Marlow. Der Wegfall der Pflicht zur Errichtung von Einstellplätzen für Autos beim Wohnungsbau und die Reduzierung der Grundstücks-Grenzabstände schaffen zusätzlich die Möglichkeit, günstiger und flächenschonender zu bauen. Dieses Maßnahmenpaket bildet einen großen Schritt in die richtige Richtung, weshalb wir die Landesregierung bei dem Vorhaben unterstützen.

Trotz der vielen guten Ansätze sieht Kammerpräsident Robert Marlow bei einigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Mit den geplanten Änderungen geben die Baubehörden immer mehr Verantwortung aus den Händen, die wiederum auf die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser zurückfalle. Das „Mitteilungsverfahren“ soll zukünftig der einzig mögliche Verfahrensweg sein, um in den Genuss der Vereinfachungen für Umbaumaßnahmen zu gelangen. Hier sollte jedoch fakultativ das „Vieraugen-Prinzip“ möglich sein, um bei Bedarf die immense Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen zu können“, so Marlow.

Eine Unklarheit besteht bei den künftigen Dokumentationspflichten. Diese Pflicht darf nicht so ausufernd interpretiert werden, dass das Ziel der Vereinfachung von Umbaumaßnahmen am Ende hierüber wieder negiert wird.

Neben diesem Nachjustierungsbedarf hat die Kammer noch diverse weitere Vorschläge unterbreitet, die den Schritt in die richtige Richtung noch größer werden lassen würden.

Beispielsweise hat der Gesetzgeber bislang die Anregungen zur Erleichterung von Anbauten ebenso wenig aufgegriffen, wie eine Anzeigepflicht für alle Abrisse. Auch bei den Grenzabständen sieht die Architektenschaft noch Potenzial. Zudem sollten verschiedene Privilegierungen für den Wohnungsbau auch für andere Nutzungsarten geöffnet werden.

Fazit: Ein gelungener Aufschlag – aber da geht noch mehr!

Pressekontakt
Nils Marius Kirschstein
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Architektenkammer Niedersachsen
Tel: 0511 28096-68
nils.kirschstein@aknds.de
www.aknds.de