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„Ein großer Dienst für den Klimaschutz – Architektinnen und Architekten übernehmen mehr Verantwortung“

| Presseinformation

Kammerpräsident Robert Marlow: „Wir begrüßen ausdrücklich die Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung, die viele notwendige Erleichterungen für das Weiterbauen im Bestand schafft. Die neue Bauordnung ist ein großer Dienst für den Klimaschutz in Niedersachsen und ein Vorbild für die anderen Bundesländer.“

Foto: Detlef Jürges

Hannover: Die Architektenkammer begrüßt ausdrücklich die jetzt im Landtag beschlossenen Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), mit denen zukünftig das Um- und Weiterbauen im Bestand erleichtert und die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum kostengünstiger wird.

Die Architektenkammer hat den Prozess der Gesetzgebung intensiv begleitet und immer wieder die Gelegenheit genutzt, mit Vorschlägen die Novelle im Sinne des Berufsstandes und des Klimaschutzes zu gestalten. „Dass auch auf der Zielgeraden noch Kritikpunkte der Kammer, wie z.B. die Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten bei Umbaumaßnahmen nach dem neuen § 85a NBauO, in den beschlossenen Gesetzestext aufgenommen wurden, ist sehr erfreulich“, so Kammerpräsident Robert Marlow. „Mit der neuen Bauordnung hat Niedersachsen eine zukunftssichere Vorlage für die anderen Landes-Bauordnungen in Deutschland geliefert. Nicht nur bezahlbarer Wohnraum kann jetzt deutlich vereinfacht geschaffen werden, auch wurden wichtige Weichen für die Einhaltung von Klimazielen und die Reduktion großer Mengen CO2 gesetzt. Insbesondere die Privilegierung des Bestands wird die Anzahl von Gebäudeabrissen und damit auch die deutlich klimaschädlicheren Neubaumaßnahmen reduzieren. Ein ganz wichtiger Schritt Richtung Klimaneutralität.“

Allerdings sieht die Kammer noch Nachjustierungsbedarf und Potenzial für weitere Verbesserungen. Beispielsweise gelten die neu geschaffenen Privilegien des Bauens im Bestand nur im Anzeigeverfahren – die Architektenkammer hatte sich für eine Wahlmöglichkeit ausgesprochen. Weiter sollten die für den § 85a NBauO in Betracht kommenden Gebäudetypen auf Teile der Sonderbauten ausgeweitet und eine Abrissanzeige eingeführt werden. Auf die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser kommt so eine hohe zusätzliche Verantwortung zu.

Bereits 2022/2023 hatte Robert Marlow eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Bundesarchitektenkammer (BAK) geleitet, die sich zum Ziel gesetzt hatte, die Musterbauordnung für das Bauen im Bestand fit zu machen und den Umbau zu erleichtern. Mehrere zentrale Punkte sind nun auch in der niedersächsischen Novelle zu finden.

„Es gibt sicherlich Punkte, die wir uns im Detail anders vorgestellt hätten, dennoch ist die Novelle ein wichtiger und großer Schritt in die richtige Richtung. Die kommenden Monate werden zeigen, an welchen Stellen noch Bedarf zum Nachjustieren besteht. Die Architektenkammer Niedersachsen wird sich auf jeden Fall wieder aktiv an den künftigen Prozessen beteiligen“, zeigte sich Marlow positiv gestimmt.

Pressekontakt

Nils Marius Kirschstein
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Architektenkammer Niedersachsen
Tel: 0511 28096-68
nils.kirschstein@aknds.de
www.aknds.de