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Register Sicherheit- und Gesundheitsschutz (SIGEKO)

Aufgrund der Baustellenverordnung auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator die Bauarbeiten begleiten. Ist der Umfang der Arbeiten größer als 500 Personentage oder werden besonders gefährliche Arbeiten verrichtet, kommen noch weitere Pflichten hinzu. Die Erfüllung der Anforderungen aus der Baustellenverordnung ist prinzipiell Pflicht des Bauherrn, der diese Aufgaben wiederum an einen geeigneten Dritten durch Beauftragung übertragen kann. "Geeignete Dritte" sind besonders Architektinnen und Architekten, die sich durch Teilnahme an Weiterbildungslehrgängen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren qualifiziert haben.

Kontakt
Syndikusrechtsanwalt Gavin Ennulat
Referent
+49 511 28096-34